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14.06.2023

Großer Aufschlag zur Schwimmbadförderung – Kommunen können sich über Fördersätze von bis zu 90 Prozent freuen

„Der Fördersatz für die Sanierung, Modernisierung und die barrierefreie Umgestaltung kommunaler Bäder im Freistaat Bayern wird verdoppelt“, das teilt der heimische CSU-Landtagsabgeordnete Martin Schöffel mit. Das Bayerische Kabinett hat heute beschlossen, die Fördersätze für kommunale Bäder auf 80 Prozent –für finanzschwache Kommunen sogar auf bis zu 90 Prozent- anzuheben. Martin Schöffel: „Die Sanierung von alten und teilweise maroden Bädern in der Region bringt viele Kommunen über die Grenze ihrer Belastbarkeit. Ich denke da zum Beispiel an Bischofsgrün. Mit der bisherigen Förderung von 40 Prozent war eine Sanierung nicht zu schaffen. Die neuen Fördersätze lassen aufatmen.“

 



Schöffel fordert schon lange und immer wieder, dass der Freistaat Bayern seine Kommunen bei dieser Aufgabe intensiv unterstützt. Er freue sich daher ganz besonders über diese gute Nachricht. „Schwimmbäder im ländlichen Raum sind wichtig: Sie tragen unserem Anspruch von gleichen Lebensbedingungen in ganz Bayern Rechnung, sie sind wichtige Freizeit- und Tourismuseinrichtungen und leisten einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Kinder schwimmen lernen und sich sportlich betätigen“, so Schöffel.

 

Neben der Erhöhung des Fördersatzes hat das Kabinett zudem beschlossen, dass die Förderung von Kommunen beim Bau von Schulschwimmhallen weiter verbessert wird. Kommunen, die ein Schulschwimmbad in interkommunaler Zusammenarbeit errichten, erhalten künftig einen Fördersatzzuschlag von 10 Prozentpunkten.

 

Außerdem sollen die Kostenrichtwerte, also die Grundlage für die Förderungshöhe, nach einer baufachlichen Prüfung erhöht werden, um so den spezifischen Kostenentwicklungen beim Bau von Schulschwimmbädern besser Rechnung zu tragen.

 

Die Deckelung der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von derzeit 5,807 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro angehoben.

 

Durch diese Maßnahmen werden die bayerischen Kommunen insbesondere beim Bau und bei der Sanierung von Freibädern künftig noch besser unterstützt. Auch die Förderung vereinseigener Schwimmbäder wird durch Anpassung der Förderkulisse im Rahmen der Sportförderung verbessert und die Fördersätze angepasst.

 

„Neben der Förderung für die Kommunen bei der Schaffung der Rahmenbedinungen werden auch Familien mit dem so genannten Seepferdchenprogramm dabei unterstützt, dass Kinder frühzeitig Schwimmen lernen“, so Schöffel. Zu Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen entsprechenden Gutschein erhalten.