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11.03.2020

Mehr Umweltschutz, weniger Bürokratisierung

Bundesratsinitiative gegen die Bonpflicht für Kleinbeträge und unbare Geschäfte beschlossen

Die seit 1. Januar 2020 geltende Belegausgabepflicht geht in der jetzigen Form vielen Bürgern zu weit. „Weder Geschäftsinhaber noch Kunden haben Verständnis, dass es beim Kauf beispielsweise einer Wurstsemmel einen Kassenbon braucht,“ bringt es der heimische Landtagsabgeordnete Martin Schöffel auf den Punkt. “Ich setze mich vehement für eine Entbürokratisierung bei Bäckern, Metzgern, Gastwirten und ähnlichen Geschäften ein. Hier wird von Seiten des Bundesfinanzministers Olaf Scholz völlig überzogen.“



Die Staatsregierung möchte nun erreichen, dass zusätzliche gesetzliche Ausnahmetatbestände geschaffen werden. Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich die Staatsregierung für die Ausnahme von Kleinbeträgen bis 15 Euro von der Bonpflicht ein. Ebenfalls entfallen soll die Belegausgabepflicht bei unbar abgewickelten Verkaufsvorgängen, zum Beispiel bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte.

„Bei Bäckern, Metzgern, Gasthäusern und anderen kleinen Geschäften vor Ort muss nicht die Schattenwirtschaft bekämpft werden,“ so der Abgeordnete. „Wir müssen vielmehr gemeinsam alles dafür tun, dass diese Betriebe überhaupt erhalten werden. Anderenfalls haben wir irgendwann nur noch das Brot vom Backshop, die Wurst aus dem Supermarkt und die Außer-Haus-Verpflegung von der Systemgastronomie. Wenn wir in Deutschland so weitermachen, dann verlieren wir ein erhebliches Stück an Landeskultur, erbracht von Handwerkern und Gastwirten,“ so Martin Schöffel.

2016 hat der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen neue verpflichtende Anforderungen für elektronische Kassen eingeführt. Hierzu gehört die Belegausgabepflicht, die seit 1. Januar 2020 für alle Unternehmer gilt. Bislang sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Befreiung von der Belegausgabepflicht nur in besonderen Härtefallen vor. Die Staatsregierung setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Nachsteuerung auf Bundesebene ein. Hierdurch werden sowohl Unternehmen als auch Umwelt erheblich entlastet, da ein Großteil dieser Belege wegen des geringen Interesses an einer Mitnahme heute direkt im Müll entsorgt wird. Der Anspruch des Kunden, auf Wunsch einen Kassenbon zu erhalten, wird selbstverständlich nicht eingeschränkt.