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02.06.2011

Kindergärten dürfen Liedblätter kopieren

Freistaat handelt kostengünstigen Pauschalvertrag aus

Die Kindergärten und Kindertagesstätten in Bayern können künftig Liedblätter ohne Einschränkungen kopieren. Der Freistaat und die Kommunen haben mit den Rechteverwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition einen Pauschalvertrag abgeschlossen. „Mit diesem unbürokratischen und kostengünstigen Pauschalvertrag stärken wir die musikalische Früherziehung und die Singkultur in unserer Heimat“, freute sich Martin Schöffel.

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011 für die rund 8.500 Kindertageseinrichtungen in ganz Bayern - egal ob in kommunaler, kirchlicher, privater oder freier Trägerschaft. Die Kosten von insgesamt 290.000 Euro pro Jahr werden von den Kommunenübernommen. Der Pauschalvertrag gilt zunächst für fünf Jahre. „Es ist gut, dass hier eine bessere Lösung gefunden wurde – die gewonnene Zeit und das Geld können wir viel besser für die Kinder einsetzen“, so Sabine Biersack vom Kindergarten Sankt Franziskus in Wunsiedel. Auch im Hinblick auf die Integration von Kindern ausländischer Herkunft und deren Familien sei das Kopieren von Liedblättern hilfreich.