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10.07.2018

Mehr Geld für die Sport- und Schützenvereine in der Region

Die Sport- und Schützenvereine in den Landkreisen Kulmbach und Wunsiedel i. Fichtelgebirge erhalten für das Jahr 2018 vom Freistaat Bayern einen Zuschuss in Höhe von gut 191.000 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich ein Plus des Förderbeitrags von 17.000 Euro. „Es freut mich sehr, dass das starke Freiwilligen-Engagement auch heuer mit einer Erhöhung der sogenannten Vereinspauschale durch den Freistaat unterstützt wird“, sagt Landtagsabgeordneter Martin Schöffel.

„Nur mit der ehrenamtlichen Mitarbeit, die in den Vereinen vor Ort geleistet wird, können die Nachwuchsförderung und der Sportbetrieb für alle gewährleistet werden.“

Insgesamt gut 81.000 Euro Förderung fließen in die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Kulmbach. Fast 110.000 Euro gehen in den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.

Das hohe Engagement in den Sport- und Schützenvereinen ist der Bayerischen Staatsregierung viel Geld wert: Sie überweist in diesem Jahr insgesamt 19,79 Millionen Euro pauschal zur Förderung des Vereins-Sportbetriebs – 1,21 Millionen Euro mehr als 2017. Diese Erhöhung geht auch auf besondere Initiative der CSU-Fraktion zurück. „Sportvereine leisten eine wertvolle Arbeit für die Kinder und Jugendlichen, aber auch für die Gesellschaft selbst“, so Martin Schöffel. „Die stetig steigende Förderung zeigt, dass wir den motivierten Einsatz der vielen Ehrenamtlichen schätzen und uns der Vereinssport in Bayern sehr wichtig ist. Ein besonderes Anliegen ist mir auch die Förderung von Investitionen in vereinseigene Sportstätten. Um diese Sportstätten erhalten zu können, müssen wir in Bayern die Fördersätze in unserem Bereich deutlich erhöhen. Nachdem die Kommunen in vielen Fällen bei der Erhaltung der Vereinseigenen Sportstätten nicht mithelfen können, da freiwillige Leistungen bei Gemeinden in Haushaltskonsolidierung stark eingeschränkt sind, muss hier der Freistaat über die Staatsmittel für den Sportstättenbau die Vereine unterstützen. In dieser Sitzungswoche werden auch dazu  auf meine Anregung hin wichtige Gespräche geführt und ein neues Förderprogramm vorbereitet.“

Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine werden entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Berechnungsgrundlage dafür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die es die zehnfache Gewichtung gibt. Eine weitere Bemessungsgrundlage ist die Anzahl von Übungsleiterlizenzen.