Aktuelles

Zur Übersicht | Drucken

10.07.2018

Mehr Fördermittel zur Sicherstellung der Wasserversorgung – Reines Trinkwasser und saubere Gewässer sind Voraussetzung für Gesundheit, Wohlstand und Lebensqualität in Bayern

Der Freistaat Bayern fördert verstärkt die Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen, um die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser sicherzustellen. „Reines Trinkwasser und saubere Gewässer sind Voraussetzung für Gesundheit, Wohlstand und Lebensqualität in Bayern“, sagt Landtagsabgeordneter Martin Schöffel. Der Staat werde deshalb den Kommunen bei ihren Aufgaben in Härtefällen verstärkt mit Zuwendungen helfen.



Um unzumutbare Belastungen bei der Sanierung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur zu vermeiden, fördert der Freistaat Kommunen bereits seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen. Hierfür stehen pro Jahr bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung – die Förderung war bislang allerdings bis Ende 2019 befristet. Nun soll sie mit Unterstützung der CSU-Fraktion bis 31.12.2021 weitergeführt und zudem ausgebaut werden.

Eckpunkte der Verbesserung sind das Absenken der Härtefallschwellen, damit mehr Gemeinden einen Förderantrag stellen können, sowie das Anheben der Förderpauschalen bei teuren Maßnahmen, um den steigenden Baupreisen Rechnung zu tragen. Zudem sollen die Zuwendungen nicht länger gedeckelt und die Verfahren vereinfacht werden.

Martin Schöffel: „Durch die Novellierung werden mehr Kommunen als bislang von den Fördermitteln profitieren. Schritt für Schritt wollen wir so die anstehenden Investitionen gerade in unseren Flächengemeinden im Frankenwald und im Fichtelgebirge unterstützen. Das Wohnen in ländlichen Gebieten muss auch bei anstehenden hohen Investitionen in den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen bezahlbar und attraktiv bleiben.“

Aktuell hat das Bayerische Umweltministerium im Landtag einen Evaluierungsbericht der Förderrichtlinien mit den Optimierungsvorschlägen vorgelegt. Ziel ist es laut Schöffel nun, die optimierten Förderrichtlinien durch Novellierung der Härtefallförderung nach „RZWas 2016“ noch in diesem Sommer zu veröffentlichen.

Details zur Förderfähigkeit und zur Förderhöhe können die Gemeinden beim Wasserwirtschaftsamt erhalten.