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11.03.2014

Förderung privater Kleinkläranlagen

In den Landkreisen Kulmbach und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie in den Städten Bad Berneck und Gefrees werden morgen rund 165.000 Euro im Rahmen der Förderung von privaten Kleinkläranlagen ausbezahlt. Diese erfreuliche Nachricht hat Landtagsabgeordneter Martin Schöffel beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt Hof in Erfahrung gebracht.
 
 


Im Landkreis Kulmbach stehen  75.500 Euro für private Kleinkläranlagen in Kasendorf, Ködnitz, Mainleus, Marktschorgast, Neuenmarkt, Presseck, Rugendorf, Stadtsteinach und Wonsees zur Auszahlung an. 
 
Im Landkreis Wunsiedel werden Maßnahmen in Arzberg, Hohenberg, Kirchenlamitz, Marktleuthen, Marktredwitz, Röslau, Schirnding, Selb, Thiersheim, Tröstau und Weißenstadt mit insgesamt  57.000 Euro gefördert.
 
Bürger aus Bad Berneck und Gefrees dürfen insgesamt 32.300 Euro erwarten. 
 
Erfreut stellt Martin Schöffel fest: „Die Anträge für die Förderung wurden erst Ende Dezember/Anfang Januar eingereicht. Durch den neuen Modus bei der Auszahlung von Fördermitteln können zu mehreren Zeitpunkten im Jahr Auszahlungen getätigt werden, was zu gleichmäßigeren Auszahlungen und praktisch zu einem Wegfall von Wartezeiten führt.“ 
 
Aktuell entsorgen 96 % der bayerischen Bevölkerung ihr Abwasser über kommunale Kläranlagen; dieser Anteil wird in den nächsten Jahren auf voraussichtlich 97 % ansteigen. Die übrigen 3 % der bayerischen Bevölkerung können nicht an eine gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden; sie müssen ihr Abwasser auf Dauer über rund 100.000 private Kleinkläranlagen entsorgen.
 
Martin Schöffel weist darauf hin, dass dieses Förderprogramm für private Kleinkläranlagen zum 31.12.2014 endet. Die letzten Förderanträge sollten bis spätestens etwa November 2014 bei den Gemeinden eingegangen sein. 
 
 
 
Hintergrund:
 
Was wird gefördert?
 
Für bestehende Anwesen wird mit festen Pauschalbeträgen gefördert: 
der erstmalige Bau einer biologischen Reinigungsstufe, 
in Verbindung damit der Bau einer Mehrkammergrube, 
weitergehende Anforderungen an die Reinigung des Abwassers, z.B. in Karstoder Wasserschutzgebieten, oder 
private Anschlusskanäle, die anstelle einer Kleinkläranlage errichtet werden. 
 
Wer wird gefördert?
 
Grundstücksbesitzer und Erbbauberechtigte (Bei gemeinschaftlichen Kleinkläranlagen für mehrere Anwesen ist ein Verantwortlicher zu bestimmen),
Städte und Gemeinden, einschließlich deren Eigenbetriebe
sowie Zweckverbände, soweit sie wasserrechtlich oder durch Satzung zur Nachrüstung einer biologischen Reinigungsstufe verpflichtet sind.
 
Wo kann ich meinen Antrag stellen?

Der Antrag ist bei Ihrer Gemeinde zu stellen. Alles was Sie dafür brauchen finden Sie im Internet unter: www.rzkka.bayern.de
 
Ich habe noch Fragen – wer kann mir weiterhelfen?

Für weitere Fragen und für das Ausfüllen der Förderanträge sind Ihnen behilflich:
der anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft (Liste siehe: www.rzkka.bayern.de)
die Gemeinde
die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, Kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt)
 
Nähere Hinweise gibt die Broschüre „Abwasserentsorgung von Einzelanwesen“ des Bayer. Landesamtes für Umwelt (siehe: www.rzkka.bayern.de).
 
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