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26.01.2022

Erleichterung beim Grünlandumbruch: Naturschutz und Planungssicherheit für Landwirte

Das unnötige Umpflügen von Grünland aus förderrechtlichen Gründen soll der Vergangenheit angehören. Der Agrarausschuss hat heute einem Antrag der CSU/FW-Fraktion zugestimmt, dem nach auch in Bayern eine Stichtagsregelung eingeführt werden soll, die die Wiederherstellung des Ackerstatus bei neu entstandenem Dauergrünland ermöglichen soll. Im Zuge der neuen EU-Agrarpolitik in Deutschland wurde diese Stichtagsregelung ebenfalls eingeführt. So soll der Umbruch von Grünland nach 5 Jahren, rein zum Erhalt des Ackerstatus, überflüssig und verhindert werden. Diese Regelung soll mit Beginn der neuen GAP-Förderperiode ab 1.1.2023 gelten.



„Durch die Änderungen erlangen wir drei Ziele: Planungssicherheit für den Landwirt, Wegfall einer unnötigen Arbeit und schließlich auch mehr Naturschutz,“ so der agrarpolitische Sprecher seiner Fraktion Martin Schöffel, MdL. Landwirte fordern schon seit Jahren, dass die Flächen, auf denen sie beispielsweise Kleegras anbauen oder die als Weide genutzt werden, weiter genutzt werden können und nicht umgebrochen werden müssen. Diese Forderung hatten mehrere Abgeordnete von CSU und FW – darunter auch Petra Högl und Martin Schöffel – im Landtag eingebracht. Bisher gilt, dass spätestens alle fünf Jahre gepflügt werden muss, damit der Ackerstatus nicht verloren geht. Dies ist aufgrund von konkurrierenden Regelungen von EU und bayerischem Naturschutzgesetz gängige Praxis.

Gemäß der geforderten Neuregelung, die der Agrarausschuss befürwortet, muss ab 1.1.2021 entstandenes Dauergrünland lediglich per Anzeigenverfahren gegenüber dem Landwirtschaftsamt zu Ackerland umgenutzt werden.

 

„Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist den Gleichlauf zwischen Förderrecht und Fachrecht durch den Antrag und der darauffolgenden Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu erreichen“, betont die Kelheimer Landtagsabgeordnete Petra Högl. „Damit haben wir eine praktikable Regelung für unsere Landwirte erreicht. Zugleich stärken wir auch den Naturschutz, da durch den Wegfall des Grünlandumbruchs auch mögliche Erosionen vermieden werden“, so MdL Högl weiter.