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11.10.2018

Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, Walter Nussel, MdL zieht positive Zwischenbilanz

 Rund eineinhalb Jahre nach Berufung in das Amt des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, zieht Walter Nussel, MdL eine positive Zwischenbilanz.

 „Die Bandbreite der Themen, die an uns herangetragen werden, betrifft alle Lebensbereiche“, so Walter Nussel. Den Beauftragten erreichen eine Viel-zahl an Anliegen und Verbesserungsvorschlägen. Neben vielen konkreten Einzelfällen, für die Lösungen gefunden wurden, steht immer die Frage im Raum, ob auch für künftige, vergleichbare Fälle Abhilfe geschaffen werden kann. Mittlerweile wurden auf Veranlassung bzw. unter Mitwirkung des Be-auftragten eine Reihe von Verbesserungen umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht. Nachfolgend eine Auswahl der bedeutendsten Errungenschaften:

Frühzeitiger Praxis-Check für staatliche Regelungen
Das Kabinett hat auf Vorschlag des Beauftragten Ende Juli 2018 einen wegweisenden Beschluss gefasst. Demnach sollen staatliche Regelungen künftig in geeigneten Fällen bevor sie in Kraft treten einem sogenannten „Praxis-Check“ unterzogen werden.
Ziel ist es, mögliche Probleme bei der Umsetzung in der Praxis frühzeitig zu erkennen, um noch vor dem Inkrafttreten Änderungen und Verbesserungen vornehmen zu können. Hierzu sollen die geplanten Vorschriften mit ausge-wählten Betroffenen in einem Testlauf auf ihre Umsetzbarkeit geprüft wer-den. Aus Sicht des Beauftragten soll dieser Praxis-Check selbstverständlich in der gesamten öffentlichen Verwaltung und in geeigneten Fällen auch zur Evaluierung bestehender Regelungen angewendet werden.
 
Ordnungsgemäße Kassenführung
Seit Dezember 2016 gelten durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulatio-nen an digitalen Grundaufzeichnungen zusätzliche Anforderungen für die Kassenaufzeichnungen. Bei den Unternehmen hat dies zu großer Verunsi-cherung geführt. Von verschiedenen Seiten, u. a. vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern), wurde hierzu ein Leitfaden eingefordert, um den Unternehmen eine praxisnahe Hilfestellung zur Verfü-gung zu stellen und das Risiko für Beanstandungen und Hinzuschätzungen durch die Betriebsprüfung zu minimieren. Vom Landesverband der steuer-beratenden und wirtschaftsprüfenden Berufe (LSWB) wurden auf Initiative und gemeinsam mit dem Beauftragten sowie Experten aus Theorie und Praxis der Leitfaden „Wichtige Hinweise zur ordnungsgemäßen Kassenfüh-rung“ erarbeitet und mittlerweile veröffentlicht.
 
Öffentliche Straßen und Wege für die Nutzung durch die Feuerwehr
Rettungsfahrzeuge nutzen üblicherweise alle verfügbaren und geeigneten Flächen – auch öffentliche Straßen und Wege – um im Brandfall den soge-nannten zweiten Rettungsweg über Rettungsgerät der Feuerwehr (z. B. Drehleiter) herzustellen. Vereinzelt wurde dieses Prinzip in jüngster Ver-gangenheit in Frage gestellt. Es bestand die Gefahr, dass dieses langjährig bewährte Prinzip entfallen könnte. Dies hätte dazu geführt, dass der Bau-herr bei entsprechenden Gebäuden den zweiten Rettungsweg durch eine ausreichende Anzahl speziell für diese Zwecke freizuhaltende Aufstell- und Bewegungsflächen ausschließlich auf seinem Grundstück schaffen oder alternativ zusätzliche, sehr kostenintensive bauliche Maßnahmen ergreifen müsste (z. B. Bau zusätzlicher Treppen als baulicher Rettungsweg). Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat klargestellt, dass [in Bayern] an der bisherigen Verfahrensweise festgehalten wird und die gel-tende Rechtslage die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums zulässt.
 
Bayerischer Weg zur Datenschutzgrundverordnung
Seit 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Um vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, kleinen Un-ternehmen und Selbständigen mögliche Unsicherheiten zu nehmen, hat das Bayerische Kabinett den „Bayerischen Weg“ beschlossen. Dieser zeigt, wie die Umsetzung in Bayern erfolgen soll. Anstelle von Sanktionen setzt Bayern auf Beratung. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen durch Anwälte werden nicht hingenommen.
Auf Anregung des Beauftragten hat das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration zudem eine Informationskampagne gestartet, um die konkrete Anwendung gerade für die vielen Ehrenamtlichen in den Ver-einen, für kleine Unternehmen und Selbständige zu erleichtern.
 
Unterstützung bei Vereinsfeiern und Volksfesten
Damit alle sicher feiern können, müssen ein paar Regeln und bauliche Vor-gaben, beispielsweise zur Standfestigkeit von Festzelten oder Fluchtwe-gen, eingehalten werden. Bayerns Bauministerin Ilse Aigner und der Beauf-tragte haben dazu ein Merkblatt für Vereinsfeiern vorgestellt, mit dem An-forderungen des Baurechts schnell und einfach erklärt werden. Mit Hilfe dieses Merkblatts können sich Veranstalter über die wesentlichen Anforde-rungen informieren.
 
Bodendenkmäler in Bayern
Bodendenkmäler sind wertvolle Zeugen vergangener Zeiten. Gleichzeitig können sie zu zahlreichen Problemen und Unannehmlichkeiten für Kom-munen, Eigentümer, Grundstückserwerber und Planer führen. Ein Großteil hiervon lässt sich jedoch durch eine frühzeitige, vorausschauende kommu-nale Planung vermeiden. Um den bestmöglichen Schutz der bayerischen Bodendenkmäler unter Vermeidung unnötiger Bürokratie zu gewährleisten, hat der Beauftragte die Erstellung eines Ratgebers durch das Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege initiiert und begleitet.
 
6-Punkte-Maßnahmenplan des Umweltministeriums
Die Entsorgung von Erdaushub hat sich in den letzten Jahren zu einem enormen Kostenfaktor entwickelt. Jede Kommune oder jeder Bauherr ist unmittelbar betroffen. Der Beauftragte hat festgestellt, dass die Mehrkosten auf einer Vielzahl von einzelnen Punkten beruhen, die es zu vereinfachen gilt. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz setzt derzeit den vom Bayerischen Kabinett am 17. April beschlossenen 6-Punkte-Maßnahmenplan um, um die Kosten – unter Wahrung der Umweltstan-dards – spürbar zu senken. Der Beauftragte wird sich weiterhin für eine zeitnahe Umsetzung des 6-Punkte-Maßnahmenplans einsetzen und auch weitere Ansatzpunkte weiterverfolgen, soweit hier noch Verbesserungen möglich sind.
Weitere Informationen sind unter www.buerokratieabbau-bayern.de abrufbar.