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15.12.2022

Erleichterung beim Grünlandumbruch: Sowohl Naturschutz als auch Planungssicherheit für Landwirte

Das unnötige Umpflügen von Grünlandflächen  gehört in Bayern der Vergangenheit an. Der Bayerische Landtag  hat am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf  zugestimmt, wonach Grünlandflächen nicht automatisch nach fünf Jahren umgebrochen werden müssen, um den Ackerstatus der Fläche erhalten zu können.

„Durch die Änderungen erreichen wir drei Ziele in einem Aufwasch: Planungssicherheit für den Landwirt, Wegfall einer unnötigen Arbeit und schließlich auch mehr Naturschutz,“ so der agrarpolitische Sprecher seiner Fraktion Martin Schöffel, MdL. Landwirte fordern schon seit Jahren, dass Flächen, auf denen sie beispielsweise Kleegras anbauen, weiterhin als Ackerfläche eingestuft werden. Bisher gilt, dass spätestens alle fünf Jahre gepflügt werden muss, damit der Ackerstatus nicht verloren geht. Mit einer entsprechenden Neuregelung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa und einer Änderung im Bayerischen Naturschutzgesetz ist es nun möglich, Dauergrünland auch auf Ackerflächen einzurichten. So entstandenes neues Dauergrünland darf nun auch nach mehr als 5 Jahren wieder umgebrochen werden. Das ungewollte und unsinnige Pflügen nach 5 Jahren gehört somit der Vergangenheit an.

Gemäß der neuen Regelung, die auf Initiative der CSU-Arbeitskreise für Landwirtschaft und Umwelt getroffen wurde, muss ab 1.1.2021 entstandenes Dauergrünland nicht umgebrochen werden und kann lediglich per Anzeigenverfahren gegenüber dem Landwirtschaftsamt wieder zu Ackerland umgewandelt  werden.

Dazu der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Eric Beißwenger:

„Sinnloses Umpflügen wird es mit der neuen Bestimmung nicht mehr geben. Denn durch die Gesetzesänderung schaffen wir eine Win-Win-Situation. Wir bringen Klimaschutz, Artenvielfalt und praktikable Regelungen zusammen. Damit finden sich sowohl die Belange der Naturschützer als auch der praktizierenden Landwirte wieder.“

 

Petra Högl, die sich im Agrarausschuss für die neue Stichtagsregelung eingesetzt hatte, erklärt dazu: „Von der Neuregelung profitieren insbesondere Weidetierhalter, die auf eine stabile Grasnarbe angewiesen sind. Gerade auch in Trockenregionen haben ein Umbruch und die Wiederansaat zu einer Austrocknung der Böden geführt, außerdem besteht bei der Ansaat von Feimsämereien ein hohes Erosionsrisiko. Jetzt haben wir eine praktikable Regelung für die Landwirtschaft erreicht!“