Aktuelles

Zur Übersicht | Drucken

30.11.2020

Pragmatische Lösung beim Bau von Güllegruben gefordert

Anerkennung des so genannten Gruber Modells

Die CSU-Landtagsfraktion hat in einem Dringlichkeitsantrag eine schnellere Genehmigungspraxis beim Bau von Güllegruben gefordert. Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 26. November 2020 diesen CSU-Antrag beschlossen und damit ein deutliches Signal an die Kreisverwaltungsbehörden gesendet, bei der Baugenehmigung praxistaugliche Lösungen schnell zu ermöglichen. Bei dem nach den gesetzlichen Vorgaben vorgeschriebenen Leckageerkennungssystemen soll demnach bei der Genehmigung das sogenannte Gruber Modell anerkannt werden, damit die Landwirte schneller und planungssicher handeln können.


Für den Bau von Güllebehältern ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) des Bundes maßgeblich. Seit Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung im Jahr 2017 kommt es zu massiven Vollzugsproblemen im Zusammenhang mit der bauaufsichtlichen Zulassung von Bauprodukten und Bauarten, die bei der Herstellung von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS) verwendet werden sollen. Darin ist vorgeschrieben, dass für JGS-Anlagen nur Bauprodukte, Bauarten oder Bausätze verwendet werden dürfen, für die bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen vorliegen. Geeignete Bauprodukte liegen für die landwirtschaftliche Praxis allerdings nicht vor. Die Sachlage wird zusätzlich erheblich verschärft, da etliche Landwirte aufgrund der Düngeverordnung gezwungen sind, zusätzlichen Lagerraum für Gülle zu schaffen.

Das in Bayern entwickelte Gruber Modell soll nun konsequent als Beispiel für eine funktional gleichwertige Planung sicherer Gülleanlagen bei den Genehmigungen herangezogen werden. Dieses Modell wurde anhand konkreter Bauvorhaben und Beteiligung von Bauherren, Baufirmen, Sachverständigen und Vertretern verschiedener Behörden einem Praxis-Check unterzogen und stellt eine sinnvolle und akzeptable Lösung bei der Leckageerkennung da, nach der die Behörden die Bauvorhaben im Rahmen der in der AwSV vorgesehenen Ausnahmeregelung genehmigen können.

Dies ist ein entscheidender Schritt, um auch die Vorgaben aus der Düngeverordnung schneller und konsequenter umsetzen zu können, sagt der Vorsitzende des AK Landwirtschaft Martin Schöffel: „Wir haben praxistaugliche Lösungen, die den Grundwasserschutz garantieren und sich seit vielen Jahren bewährt haben. Diese sollen beim Bau von Güllegruben von den Kreisverwaltungsbehörden berücksichtigt werden. Mit dem Beschluss des Bayerischen Landtags geben wir den Baugenehmigungsbehörden eine Empfehlung und Rückhalt für eine schnelle Baugenehmigung.“

Klaus Steiner, der stellvertretende AK-Vorsitzende ergänzt: „Ich bin froh über diesen Beschluss, denn wir brauchen hier schnelle und wirksame Lösungen, weil sonst unsere bayerische Strategie zur Erhaltung und Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft – und das wollen wir alle – ins Leere laufen wird.“

Walter Nussel, der Bürokratiebeauftragte der Staatsregierung, der den Antrag formuliert hat: „Mit dieser Entscheidung setzt die Legislative Leitplanken für einen praxistauglichen und einheitlichen Vollzug der Regelungen, die durch Bundesrecht vorgegeben werden und unsere Behörden und Landwirte vor große Herausforderungen stellen.“