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23.07.2020

Sanierung Burgruine Hohenberneck in Sicht

Gute Nachrichten für Bad Berneck hatte der heimische Landtagsabgeordnete Martin Schöffel bei einem Informations- und Arbeitsgespräch mit der CSU Bad Berneck im Gepäck. Die Voraussetzungen für die finale Entscheidung des Antrags zur Sanierung der Burganlage Hohenberneck mit Förderung aus dem Entschädigungsfonds sind nun geschaffen.



MdL Martin Schöffel mit den Mitgliedern der CSU Stadtratsfraktion Bad Berneck vor der Burgruine Hohenberneck Gaby Dittmar, Stellv. Bürgermeister Robert Fischer, MdL Martin Schöffel, Christof Seidel, Hans Kreutzer, Christoph Schirbel, Christian Heidenreich

Der Förderverein Historische Stätten e. V. Bad Berneck und die örtliche CSU hatten Martin Schöffel im Herbst 2019 um Unterstützung gebeten, wegen Förderung aus dem Entschädigungsfonds für die Burgruine Hohenberneck. Schöffel hatte sich daraufhin direkt an Staatsminister Bernd Sibler persönlich gewandt mit der Bitte um Prüfung, ob aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Bad Berneck eine höhere Förderung aus dem Entschädigungsfonds gewährt werden und die Maßnahme priorisiert werden könne. Der Minister hatte dem Abgeordneten diese Prüfung zugesagt. Nachdem ein Finanzierungskonzept erstellt war, konnte Schöffel zusammen mit seinem CSU-Landtagskollegen Robert Brannekämper, Mitglied im Landesdenkmalrat und zuständiger Vorsitzender im Wissenschaftsausschuss im Frühjahr die nächste Hürde angehen. Es galt, die Sanierung der Burgruine Hohenberneck in der langen Planungsliste des Entschädigungsfonds zu priorisieren. „Dies ist gelungen und auf Nachfrage teilte mir das Ministerium nun mit, dass seit einigen Tagen auch das erforderliche Gutachten vom Landesamt für Denkmalpflege vorliegt. Damit sind aus meiner Sicht alle Voraussetzungen für die Entscheidung zur Sanierung der Burganlage Hohenberneck mit Förderung aus dem Entschädigungsfonds für Denkmalpflege geschaffen und ich hoffe, dass der Bescheid nach der laufenden finalen Prüfung durch das Ministerium nun in einigen Wochen eingeht und die Sanierung starten kann. Hohenberneck ist ein fantastischer Ort, nach der Sanierung der Burgruine soll diese für Einheimische und Gäste zugänglich sein. Wer dort ist, wird begeistert sein von diesem einmaligen geschichtsträchtigen Ort!“, stellte Schöffel fest.

 

Sehr erfreut zeigte sich Martin Schöffel auch über die Nachricht der Bad Bernecker CSU-Fraktion, dass es nach dem geplanten Abriss des ehemaligen „Jugendcafé Jenseits“ demnächst auch mit Mitteln der Städtebauförderung weiter voran gehen kann. Eine Nachnutzung mit Parkplätzen sei derzeit bei der allgemeinen Parkraumsituation in der Oberstadt wohl am zielführendsten, so war man sich einig. „Ich unterstütze Bad Berneck gerne dabei, weitere Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung anzugehen und werde mich für entsprechende Fördermittel weiter einsetzen“, so das Angebot von Martin Schöffel.

 

Der Abgeordnete informierte auch über die Verlängerung der sogenannten RZWas-Härtefallregelung für wasserwirtschaftliche Vorhaben der Kommunen um weitere vier Jahre über 2021 hinaus: „Die Härtefallförderung für Wasser- und Abwasseranlagen ist gerade in unserer Region sehr wichtig, weil in ländlichen Gebieten und Mittelgebirgslagen die Aufwendungen für ein modernes Leitungsnetz viel höher sind als in der Stadt. Ich habe mich sehr für die starke Fortführung des Förderprogrammes eingesetzt. Auch die Bürgereinnen und Bürger von Bad Berneck werden davon weiterhin profitieren.“

 

Seitens der CSU-Stadtratsfraktion konnte auch berichtet werden, dass auf ihre Initiative hin inzwischen ein Kernwegesanierungskonzept im Rahmen der 14 Kommunen der ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland entwickelt wurde. Martin Schöffel appellierte an die Beteiligten, bei diesem Thema dranzubleiben, da ausreichend Fördermittel zur Verfügung stünden. Hier ergebe sich die Chance,  mit einer guten finanziellen Förderung die Infrastruktur in den Ortteilen zu stärken und Wegeverbindungen zu sanieren und zu verbessern, die sonst ohnehin in der alleinigen Unterhaltspflicht der Kommune wären.