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08.07.2020

RZWas-Härtefallförderung

Kommunen im ländlichen Raum sollen weiter von der Härtefallförderung profitieren

„Wir wollen auch künftig die Kommunen bei der Instandsetzung von teils jahrzehntealten Trink- und Abwasseranlagen in Bayerns Gemeinden unterstützen“ so der heimische Landtagsabgeordnete Martin Schöffel. Ein Antrag der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, der viele oberfränkische Kommunen deutlich entlasten könnte, soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Die CSU-Fraktion setzt sich per Dringlichkeitsantrag gemeinsam mit dem Koalitionspartner FW dafür ein, dass die Härtefallförderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) um vier Jahre verlängert und gleichzeitig optimiert wird. Dabei werden die Auszahlungen der Zuwendungen haushaltsabhängig auf 1 Million Euro je Gemeinde und Jahr gedeckelt. Insgesamt können bis zu 3 Millionen Euro für Projekte bei Verbundleitungen und Anlagensanierungen beantragt werden. Die Härtefallschwellen für die Förderung bleiben unverändert, jedoch werden künftig nur Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner unterstützt, um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestmöglich in ländlichen und in strukturschwachen Gebieten zu verteilen.



„Die Härtefallförderung für Wasser- und Abwasseranlagen ist gerade in unserer Region sehr wichtig, weil in ländlichen Gebieten und Mittelgebirgslagen die Aufwendungen für ein modernes Leitungsnetz viel höher sind als in der Stadt,“ gibt Landtagsabgeordneter Martin Schöffel zu bedenken.  „Viele Bürgerinnen und Bürger profitieren bereits von diesem Programm. Ich habe mich sehr für die starke Fortführung des Förderprogrammes eingesetzt. Der Freistaat Bayern steht mit diesem Beschluss zur Unterstützung Ländlicher Räume und für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.“

 

Durch die sogenannte RZWas-Härtefallförderung konnten bislang fast 15 Prozent unserer bayerischen Kommunen und Verbände bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen gefördert und bei der Schaffung leistungsfähiger Verbundstrukturen unterstützt werden.


„Die ursprünglich bis Ende 2021 befristete Förderrichtlinie wird nun auf Initiative der Regierungsfraktionen um mindestens weitere vier Jahre fortgeführt und ausgebaut. Wir wollen, dass der Erlass von neuen Förderbescheiden zügig fortgesetzt werden kann. Nur so können wir unseren Gemeinden die nötige Planungssicherheit für die Instandsetzung von Leitungen und Abwasserkanälen geben und die Bürger von hohen Kostenbeteiligungen entlasten,“ so Schöffel abschließend. Der Antrag soll am Donnerstag im Plenum des Landtags beschlossen werden.