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27.05.2019

Die Mittel für den Kulturfonds 2019 sind beschlossen

Freistaat fördert Projekte im Stimmkreis Kulmbach-Wunsiedel mit insgesamt über 300.000 Euro

Neuenmarkt. Das Dampflokomotivmuseum Neuenmarkt erhält 2019 durch den Kulturfonds 297.000 Euro Unterstützung. „Der Freistaat zeigt sich mit der Förderung aus dem Kulturfonds auch in diesem Jahr wieder als ein verlässlicher Partner in der Kulturförderung“, so Landtagsabgeordneter Martin Schöffel. Auch das Projekt „Wilhelm Kempff Festival“ sowie der Zweckverband Fichtelgebirgsmuseen werden unterstützt. Sie erhalten je 17.100 Euro beziehungsweise 11.500 Euro.
 

Der Kulturfonds ist als Landesleistung bundesweit bislang einzigartig.


Bayernweit werden insgesamt über 6,5 Millionen Euro im Bereich Kunst ausgeschüttet. Das hat heute der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten und der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beschlossen. Damit können in diesem Jahr 140 Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert werden.

 

Rund 2,5 Millionen Euro bekommen die nichtstaatlichen Museen für verschiedenste Ausstellungen und Bau-Projekte. Weitere wichtige Förderbereiche sind die Musikpflege mit rund 1,3 Millionen Euro, die Theater mit rund 608.400 Euro und die Zeitgenössische Kunst mit 905.460 Euro. Der Bereich Archive, Bibliotheken und Literatur erhält 602.400 Euro und 192.600 Euro gehen an Laienmusikvereine für ihre Baumaßnahmen an Proberäumen. In der Denkmalpflege werden zwei Vorhaben mit 119.100 Euro weitergefördert. Für Kulturzentren stehen 133.900 Euro und für sonstige kulturelle Veranstaltungen 146.400 Euro bereit. Der Internationale Ideenaustausch wird heuer mit 9.000 Euro bedacht.

„Unser bayerischer Kulturfonds ermöglicht es kulturbegeisterten Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land, mit ihren Ideen und ihrer Kreativität das öffentliche Leben ihrer Heimat aktiv mitzugestalten“, betont Martin Schöffel.

 

Neu am Verfahren ist, dass die Antragsfrist um einen Monat von 1. November auf 1. Oktober des Vorjahres vorverlegt wurde. Für Vorhaben in 2020 gilt also der Stichtag 1. Oktober 2019. Damit wird auf die Tatsache Rücksicht genommen, dass  zahlreiche kulturelle Veranstaltungen schon in der ersten Jahreshälfte stattfinden. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird die Kulturschaffenden über die Verlegung des Termins noch einmal auf geeigneten Informationskanälen informieren.