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04.02.2019

Stellungnahme zum Volksbegehren "Rettet die Bienen"

Bayern mit all seinen natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen zu bewahren, ist der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag ein wichtiges Anliegen. Der Schutz der Natur und die Artenvielfalt sind dabei von besonderer Bedeutung. Wir sind überzeugt: nur mit den Menschen und nicht Ihnen aufgezwungen, können Erfolge im Artenschutz erzielt werden.

Der Gesetzentwurf der ÖDP sieht dagegen eine Reihe an Regelungen vor, die z. T. mit erheblichen Auswirkungen auf die land- und forstwirtschaftliche Nutzung verbunden sind. So wird den Grundeigentümern vorgeschrieben, wie sie ihr Land zu bewirtschaften haben. Dies ist ein nicht akzeptierbarer Eingriff in das Eigentumsrecht.

 



Die Land- und Forstwirtschaft sollte nicht als Gegner, sondern als Partner unserer Natur gesehen werden. Jeder zweite Bauer in Bayern hat sich vertraglich dazu verpflichtet, freiwillig mehr für die Umwelt und den Naturschutz zu tun. Fast 40 Prozent der Fläche Bayerns werden nach den Richtlinien von KULAP und VNP bewirtschaftet. Mit diesen Programmen setzen wir Anreize für agrarökologische Maßnahmen (beispielsweise für artenreiches Grünland, spätes Mähen, Pflege von Hecken, Streuobstwiesen oder Gewässerrandstreifen) und entschädigen den Landwirten Zusatzkosten oder Ertragsausfälle. Diese Gelder für die Landwirte würden wegfallen, wenn die Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind. Und das gerade bei Landwirten, die ökologisch denken und handeln.

Das Volksbegehren weist den falschen Weg. Statt das bäuerliche Engagement für den Umwelt- und Naturschutz anzuerkennen und weiter zu stärken, wird nach neuer Reglementierung gerufen. Durch diese konfrontative Vorgehensweise sehen wir die Erfolge und Bereitschaft der Landwirtschaft, mehr für Ökologie zu tun, stark gefährdet. Wir können heute konstatieren, dass wir durch freiwillige Maßnahmen wesentlich mehr Ökologische Leistungen erreicht haben, als im Volksbegehren gefordert wird (Auflistung der Maßnahmen siehe Anhang).

Im Zusammenspiel von Natur- und Umweltschutz mit Land- und Forstwirtschaft setzt die Bayerische Staatsregierung dagegen grundsätzlich nicht auf Verbote sondern auf Anreize. Insbesondere bei der Ausweitung der Landwirtschaft nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaues kann jedermann nachvollziehen, dass diese nur mit Überzeugung einzelner Betriebsleiter erfolgen kann und nicht mit Zwang. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Produkte auch nachfragen, sonst wird der Markt für die, die jetzt schon so produzieren, zerstört.“

Zudem ist das geltende Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) seit Jahrzehnten bewährt und wird seinen Aufgaben gerecht. Mit zusätzlich 10 Mio. Euro wollen wir die Angebote gerade für extensives Grünland in 2019/020 weiter ausweiten,

Grundsätzlich gilt es, Bürokratie zu verringern und nicht neue aufzubauen.