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18.10.2018

Neues Förderprogramm erfolgreich eingeführt:

Pflegeeinrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen werden unterstützt

Wohin, wenn man nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht ganz fit ist, um in die eigenen vier Wände zurückzukehren? Oder wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Betreuung ihres Familienmitglieds benötigen? Eine Lösung kann hier die Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung bieten. Der Freistaat Bayern möchte mit einem neuen Förderprogramm „Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege“, das zum 1. September in Kraft getreten ist, Betreiber von Pflegeeinrichtungen finanziell dazu ermuntern, bestehende Langzeitpflegeplätze wirtschaftlich tragfähig als feste Kurzzeitpflegeplätzte anzubieten oder neue Plätze für Kurzzeitpflege zu schaffen. Das Fünf-Millionen-Euro-Programm sieht eine finanzielle Unterstützung für insgesamt mindestens 500 neue Plätze in der Kurzzeitpflege in Bayern vor. Landtagsabgeordneter Martin Schöffel und Dr. Eva Körner, Allgemeinärztin aus Selb, appellieren an Pflegeeinrichtungen, das Förderangebot zu nutzen und die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze in unserer Region bedarfsgerecht zu erhöhen.



 „Der Bedarf an diesen Kurzzeitpflegeplätzen steigt auch in unserer Region. Deshalb ist es mir ein Anliegen, die Betreiber von stationären Pflegeeinrichtungen auf die neue Förderung aufmerksam zu machen“, so CSU-Landtagsabgeordneter Martin Schöffel. „Problematisch war bisher die schwankende Belegungsnachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen und damit verbunden eine deutlich erschwerte Kostenkalkulation. Konkret wird deswegen Betreibern für die Zeiten von Leerständen ein Fehlbetragsausgleich in Höhe von bis zu 100 Euro je Platz für jeden nicht belegten Tag für maximal 100 Tagen pro Jahr gewährt. Damit übernimmt der Freistaat eine Art „Ausfallbürgschaft“ und die vollstationären Pflegeeinrichtungen sind von den finanziellen Risiken ein Stück weit entlastet. Das neue Förderprogramm ist damit ein wichtiger Baustein, um zusätzliche Pflegeplätze zu schaffen. Es trägt aber auch dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können“, so Schöffel.

Dr. Eva Körner hatte dieses Thema im August bei einer Veranstaltung mit Staatsministerin Melanie Huml in Thiersheim angesprochen und begrüßt die neue Förderinitiative: „Schnell verfügbare Kurzzeitpflegeplätze sind in unserer Region Mangelware. Oft können Patienten trotz langer Suche nicht wohnortnah untergebracht werden. Die weitere Versorgung durch den vertrauten Hausarzt ist dadurch nicht mehr möglich. Gerade während der Urlaubszeit wird die Situation besonders kritisch. Durch das Förderprogramm können endlich dringend notwendige zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze geschaffen werden. Ich hoffe, dass viele Pflegeeinrichtungen die Chance nutzen und ihr Angebot erweitern.“

Schöffel ergänzt: „Kurzzeitpflegeplätze sind auch besonders notwendig, um Angehörige zu entlasten. Menschen, die sich voller Hingabe um ihre Eltern, Partner oder andere Verwandten kümmern, bekommen durch die Kurzzeitpflege Unterstützung in besonderen Situationen. Die Notwendigkeit einer Kurzzeitpflege tritt in der Regel spontan auf. Daher ist es besonders wichtig, dass ausreichend Kurzzeitpflegeplätze vorgehalten werden.“ Bei Fragen zum Förderprogramm stehen das Gesundheitsministerium unter kurzzeitpflege@stmgp.bayern.de und das Zentrum für Familie und Soziales in Bayreuth unter kurzzeitpflege@zbfs.bayern.de  für interessierte Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. 

Durch die Bayerische Staatsregierung wurden noch weitere Maßnahmen rund um die Pflege auf den Weg gebracht. Im September ist von der Staatsregierung beschlossen worden, dass es innerhalb der nächsten fünf Jahre einen Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz geben soll. Dieser gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Ein eigenes Aktionsprogramm zur Attraktivierung der Pflegeberufe soll diesen guten Weg ergänzen. „Wir haben ein riesiges Maßnahmenpaket geschnürt, das zum Teil bereits umgesetzt und zum Teil noch fest in Planung ist, damit Menschen in Würde altern können,“ so Schöffel abschließend.

 

 

Hintergrund:

Weitere Informationen zumneuen Förderprogramm „Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege“ finden Sie unter folgendem Link

https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderung-kurzzeitpflege/